Allgemeine Geschäftsbedingungen Museumsbetrieb

(Stand Jänner  2011)

Erzherzog Franz Ferdinand Museum Schloss Artstetten BetriebsGmbH 

Schlossplatz 1

3661 Artstetten-Pöbring
 
UID Nr.: ATU 63462149

Firmenbuchnummer: FN 294173h
 
Mit Ihrem Besuch und/oder Kartenkauf akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums, Schloss Artstetten 
 
1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Besuchern einerseits und dem Erzherzog Franz FerdinandMuseum andererseits. Im Falle der Weitergabe einer Eintrittskarte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Besucher die AGB des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums gelten. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen den Besuchern einerseits und des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums andererseits.
 
2. Kartenpreise

Es finden die Preise des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums gemäß den jeweils geltenden Preislisten Anwendung. In den auf den Preislisten ausgewiesenen Preisen ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. Das Erzherzog Franz Ferdinand-Museum behält sich vor (insbesondere bei Sonderausstellungen), im Einzelfall von den Preislisten abweichende Preise festzusetzen. Ermäßigte Karten können von einzelnen Interessenten nur dann erworben werden, wenn sie einem der jeweils begünstigten Personenkreise angehören. Zum begünstigten Personenkreis gehören Schüler, Studenten/Präsenzdiener, Senioren, Familien und Gruppen ab 15 Personen. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten besteht nicht. Pro Interessent wird nur eine Karte abgegeben. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründenden Lichtbildausweis ungültig. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder der Besucher des Museums verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Falle auch nicht teilweise zurückerstattet.
 
3. Kartenerwerb

Das Erzherzog Franz Ferdinand-Museum ist stets bemüht, allen Interessenten den bestmöglichen Service beim Erwerb von Karten zu bieten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch eines Interessenten auf Erwerb oder Reservierung einer oder mehrerer Karten für Ausstellungen oder sonstige Veranstaltungen des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums. Karten für Ausstellungen des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten an der Kasse des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums erhältlich.  Das Erzherzog Franz Ferdinand-Museum behält sich das Recht vor, Interessenten, die den geordneten Kartenverkauf oder andere Interessenten bzw. Besucher stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Kassenpersonals zuwiderhandeln, den Erwerb von Karten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen. Die Bezahlung der Karten erfolgt grundsätzlich in bar, mit Bankomat- oder mit Kreditkarte. Die Festlegung eines Mindestbetrages, unter welchem eine Bezahlung mit Kreditkarte nicht akzeptiert wird, bleibt dem Erzherzog Franz Ferdinand-Museum vorbehalten.
 
4. Rücknahme von bzw. Ersatzleistung für Karten

Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Karten ist nicht möglich. Ein Ersatz für wie auch immer abhanden gekommene Karten oder für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Karten kann nicht geleistet werden, dies gilt insbesondere für „Zuspätkommende“ knapp vor Schließung des Museums.
 
5. Ausfall oder Änderung von Ausstellungen, Führungen oder sonstigen Sonderveranstaltungen

Wird eine Ausstellung oder sonstige Sonderveranstaltung, deren Titel auf der Eintrittskarte aufgedruckt ist, die in sonst einer Weise beworben wurde oder zu deren alleinigem Besuch Eintrittskarten erworben wurden, durch eine andere ersetzt, verschoben oder abgesagt, so werden bereits erworbene und nicht genutzte Eintrittskarten vom Erzherzog Franz Ferdinand-Museum nicht zurückgenommen. Eintrittskarten berechtigen zum Besuch sämtlicher zum Zeitpunkt des Besuches geöffneter Ausstellungsräume des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums unabhängig von etwaigen angekündigten Ausstellungen, Führungen oder sonstigen Sonderveranstaltungen. Auch beschränkte Besichtigungsmöglichkeiten aufgrund vorübergehender Schließung einiger Räume wegen Veranstaltungsbetrieb oder aus konservatorischen Gründen sind in keinem Fall ein Grund für eine Zurücknahme von Eintrittskarten. Eine allfällige Schließung aufgrund von Wetterbedingungen oder Veranstaltungen bleibt ausdrücklich dem Erzherzog Franz Ferdinand-Museum vorbehalten. Auch zeitliche Verschiebungen oder Absagen von Führungen oder Veranstaltungen berechtigen den Erwerber nicht zur Rückgabe erworbener Karten. Zeitliche Verschiebungen von Führungen von mehr als 2 Stunden berechtigen aber zur Rückerstattung des Führungsbeitrages. Es obliegt dem Besucher, sich am Führungs- bzw. Veranstaltungstag über allfällige Änderungen z.B. durch Medien oder auch telefonisch beim Erzherzog Franz Ferdinand-Museum zu informieren.
 
6. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen und an zur Bearbeitung übergebenen Sachen sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
7. Sonstiges

Der Besucher unterwirft sich durch Betreten der Räumlichkeiten des Erzherzog Franz FerdinandMuseums der jeweils geltenden Hausordnung. Dem Personal des Museumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums kann der Besucher der Ausstellung bzw. Führung verwiesen werden. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet. Es gilt österreichisches Recht. Für Unternehmer und Konsumenten, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für 3661 Artstetten zuständige Gericht als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch soweit es sein Zustandekommen oder seine Auflösung betrifft, vereinbart. Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlüsse Geltung erlangt.
 
Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte an:

Erzherzog Franz Ferdinand-Museum Schloss Artstetten BetriebsGmbH 

Schlossplatz 1

3661 Artstetten 

T 0043-7413-8006

E office@schloss-artstetten.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Package-Buchungen

(Stand Jänner 2011)
Erzherzog Franz Ferdinand Museum Schloss Artstetten BetriebsGmbH 

Schlossplatz 1

3661 Artstetten-Pöbring
UID Nr.: ATU 63462149

Firmenbuchnummer: FN 294173h


Mit Ihrer Buchung  akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schloss Artstetten BetriebsGmbH.


Vorliegende Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in Schloss Artstetten (in Folge kurz „Schloss“ genannt) bzw. Buchungen von Packages (wie Sektempfang im Museum/in den Privaträumen u.ä.) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen des Schlosses sind ungültig oder müssen schriftlich im Vertrag getroffen werden. Der Veranstalter unterliegt diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.  
 
1. Anzahlung bei Fixbuchung eines Termins:

50% der Raummiete / der Package-Summe nach der Veranstaltung:

Restbetrag  Das Schloss behält sich das Recht vor, falls der Anzahlungsbetrag zu den genannten Bedingungen nicht zu unserer Verfügung steht, die Veranstaltung nicht durchzuführen.  

 
2. Garantie der teilnehmenden Personen 

Falls Catering bestellt wurde (insbesondere bei Packages), hat der Veranstalter bis spätestens vier Arbeitstage vor der Veranstaltung eine genaue Angabe der teilnehmenden Personen zu geben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl, die auch dann dem Veranstalter in Rechnung gestellt wird, wenn die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Gäste darunter liegt.  Sollte die Anzahl der teilnehmenden Gäste die vom Veranstalter vorgegebene Mindestteilnehmerzahl übersteigen, werden vom Schloss Leistungen wie Gedecke, Speisen, Getränke usw. zusätzlich verrechnet (d.h. bei garantierter Mindesteilnehmerzahl von 100 Personen und tatsächlicher Teilnehmerzahl von 80, werden 100 Personen verrechnet; bei garantierter Mindesteilnehmerzahl von 100 Personen und tatsächlicher Teilnehmerzahl von 120, werden 120 Personen verrechnet). 
 
3. Stornierung von Veranstaltungen bzw. Packages

Bis zu 30 Werktagen vor der Veranstaltung sind 30% aller vereinbarten Leistungen (basierend auf der angefragten Personenanzahl) zu bezahlen.  Bis zu 20 Werktagen vor der Veranstaltung sind 75% aller vereinbarten Leistungen  (basierend auf der angefragten Personenanzahl) zu bezahlen.  Bis zu 10 Werktagen vor der Veranstaltung werden die Gesamtkosten der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.  Dazu gehören: Menü und Buffet, Getränke, Raummiete und Personalkosten, technische Ausstattung, Garderobe, musikalisches Rahmenprogramm, jegliche Dekoration, sowie sonstige gesondert vereinbarte Extraleistungen seitens des Schlosses. 
 
4. Technikerarbeiten 

Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten erforderlich, so wird dies das Schloss unter anderem durch Fremdfirmen verrichten lassen und den Veranstalter mit den dadurch entstehenden Kosten belasten. 
 
5. Getränkeabrechnung 

Falls kein quantitatives oder finanzielles Limit mit dem Schloss schriftlich vereinbart wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. 
 
6. Speisen und Getränke 

Die Gastronomie wird ausschließlich vom Schloss bzw. seinem Catering-Partnerunternehmen bereitgestellt. Es dürfen ohne schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Schloss mitgebracht werden. Das Schloss behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke eine Manipulationsgebühr in Rechnung zu stellen. 
 
7. Wertsachen 

Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld usw. welche von den Teilnehmern der Veranstaltung mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung des Schlosses. Das Schloss bietet die Möglichkeit auf Kosten des Veranstalters eine entsprechende Versicherung abzuschließen. 
 
8. Dekoration 

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Schloss die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen schriftlich mitzuteilen und eine Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden, die Dekoration sollte dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt werden. Weiters müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. 
 
9. Anmeldung und Genehmigungen 

Sämtliche behördlichen Genehmigungen und steuerlichen Anmeldungen für die Veranstaltung obliegen dem Veranstalter. 
 
10. Musik 

Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, dem Schloss die Details rechtzeitig bekannt zu geben, so dass diverse Umbauten zeitgerecht vorgenommen werden können. Alle diesbezüglichen Kosten einschließlich AKM und Vergnügungssteuer gehen zu Lasten des Veranstalters. 
 
11. Haftung 

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Diese sind dem Schloss voll zu ersetzen. Das Schloss behält sich vor, die entsprechenden Versicherungen im Namen und auf Rechnung des Veranstalters abzuschließen. Zur Deckung von Schäden, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind (wie z.B. Vandalismus), ist vom Veranstalter rechtzeitig eine entsprechende Kaution zu hinterlegen. 
 
12. Sicherheit 

Falls es die Situation erfordert, hat der Veranstalter eine Security-Firma auf seine Kosten zu bestellen. Damit soll vor allem das Risiko betreffend Schäden aus Delikten wie Diebstahl, Vandalismus, etc minimiert bzw. Versicherungsprämien niedrig gehalten werden. 
 
13. Sauberkeit 

Bei einer Verschmutzung des Schlosses durch Gäste oder Beauftragte des Veranstalters über das normale Maß hinaus, werden die Reinigungskosten, welche jene der Standardreinigung überschreiten, dem Veranstalter in Rechnung gestellt. 
 
14. Übergabe der Räume an den Veranstalter 

Vor Beginn der Veranstaltung muss eine Begehung der angemieteten Räumlichkeiten, an der ein befugter Vertreter des Schlosses sowie ein befugter Vertreter des Veranstalters teilnehmen, stattfinden. Ebenso muss nach Beendigung der Veranstaltung (bzw. nach den Abbauarbeiten) eine solche Begehung, an der wiederum die oben genannten befugten Personen teilnehmen, stattfinden, um allfällige Schäden zu dokumentieren. 
 
15. Ablauf 

Spätestens eine Woche vor der Veranstaltung ist dem Schloss ein Ablauf- und Aufbauplan der Veranstaltung vorzulegen. 
 
16. Kündigung durch das Schloss 

Das Schloss ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn  – die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet  – der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind  – im Falle der Nichterfüllung behördlicher Auflagen  – die in Punkt 1 vereinbarten Anzahlung nicht rechtzeitig im Schloss eingetroffen ist  – im Falle höherer Gewalt  Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Schloss berechtigt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Museumsbetrieb/Vouchervereinbarungen

Erzherzog Franz Ferdinand Museum Schloss Artstetten BetriebsGmbH 

Schlossplatz 1

3661 Artstetten-Pöbring
 
UID Nr.: ATU 63462149

Firmenbuchnummer: FN 294173h
 
Mit Ihrer Buchung  akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums, Schloss Artstetten 

1. Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Schloss Artstetten BetriebsGmbH  (im Folgenden SAB) mit Voucherkunden.   

1.2 Eine Vouchervereinbarung kann nur von konzessionierten Reisebüros und konzessionierten Fremdenführern und Hotels abgeschlossen werden. 

1.3 Im Rahmen des Vouchersystems der SAB werden die Eintrittspreise für Besichtigungen des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums bargeldlos zwischen SAB und dem Voucherkunden verrechnet. 

1.4 Kunden ohne österreichische Bankverbindung verpflichten sich, ein unverzinstes Depot in Höhe von EUR 400,- für das erste Jahr der Vouchervereinbarung durch Einzahlung auf ein von SAB bekannt gegebenes Konto zu hinterlegen. In den Folgejahren bestimmt sich die Höhe des zu hinterlegenden Depots nach dem maximalen Monatsumsatz des Vorjahres, mindestens sind jedoch EUR 400,- zu hinterlegen. Das Depot liegt bis zur Beendigung der Vouchervereinbarung bei SAB und dient der Sicherstellung von Forderungen der SAB. Das Depot wird nicht mit laufenden Rechnungen des Voucherkunden gegenverrechnet. 

1.5 Voucherkunden haben Terminreservierungen für Besichtigungen, die nicht in Anspruch genommen werden, zeitgerecht zu stornieren. Die Stornierung von nicht benötigten Besichtigungsterminen muss bis spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin per Email oder Telefon erfolgen. 

2. Abrechnung 

2.1 SAB rechnet die Voucher monatlich, vorbehaltlich Punkt

2.2 auf Basis der tatsächlichen Besucherzahlen, ab. 

2.3 Abweichungen der tatsächlichen Personenzahl von der am Voucher angegebenen Besucherzahl sind auf dem Voucher schriftlich zu vermerken. Dieser Vermerk ist vom autorisierten Vertreter des Voucherkunden (Reiseleiter) mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Nur bei Vorliegen eines derart unterschriebenen schriftlichen Vermerks können Abweichungen in der Personenzahl bei der Abrechnung Berücksichtigung finden. 

2.4 Gegen die monatliche Abrechnung der Voucher kann der Voucherkunde nur bis zum 20. des jeweiligen Folgemonats Einspruch erheben. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt. 

3. Preise 

3.1 Alle vereinbarten Preise sind Euro-Preise inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. 

3.2 Bei Änderung der Voucherpreise übermittelt SAB dem Voucherkunden gleichzeitig Preisempfehlungen für Endkunden-Tickets. Diese Preisempfehlungen decken sich mit den auf der Website der SAB veröffentlichten Ticketpreisen. 

3.3 An den Endkunden darf kein niedrigerer als der offizielle Listenpreis kommuniziert werden. Die Vertragsparteien vereinbaren im Hinblick auf Voucherpreise Vertraulichkeit. Der  Voucherkunde verpflichtet sich, Voucherpreise Dritten nicht direkt zugänglich zu machen. Ein Unterbieten der offiziellen Listenpreise ist nicht zulässig. 

3.4 Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Preisen (etwa für Kinder, Schüler, Studenten) hat die Legitimation für den Preisnachlass an der Kassa zu erfolgen. 

4. Zahlung 

4.1 Der Voucherkunde hat die Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum durchzuführen.  

4.2 Für Kunden ohne österreichische Bankverbindung (Depotregelung gem Punkt 1.4) gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Das gem. Punkt 1.4 einzurichtende Depot dient ausschließlich zur Sicherstellung von Forderungen der SAB, nicht zur Bezahlung laufender Rechnungen. 

4.3 Der Voucherkunde hat bei Zahlungen seinen Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag anzugeben.  

4.4 Wird die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist (gem. 4.1 bzw. 4.2) beglichen, so übermittelt SAB eine kostenpflichtige Mahnung. Erfolgt innerhalb von einer Woche nach der ersten Mahnung keine Zahlung, so wird der Voucherkunde gesperrt. Ab der Sperre löst SAB keine Voucher des Kunden mehr ein, Reservierungen des Voucherkunden werden ab dem Zeitpunkt der Sperre abgelehnt, bestehende Reservierungen werden storniert. Der Kunde kann das Erzherzog Franz Ferdinand-Museum nur mehr gegen Bezahlung mit Barmitteln besuchen.  

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges werden für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen von der OeNB veröffentlichten Basiszinssatz verrechnet (§ 352 UGB). Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von   € 10,– verrechnet. Nach erfolgloser dritter Mahnung wird auf Kosten des Voucherkunden ein Inkassoinstitut mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. SAB hat gegenüber dem Voucherkunden Anspruch auf vollständigen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Voucherkunden bedingten Betreibungskosten, es sei denn, dass der Voucherkunde für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich ist. 

4.6 SAB behält sich vor, dem Voucherkunden allfällige Schadenersatzforderungen in Folge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen. 

4.7 Sämtliche Zahlungen des Voucherkunden werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf Abrechnungen für Voucher-Eintritte verrechnet. 

4.8 Die Berufung auf Mängel entbindet den Voucherkunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Voucherkunde verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis auch immer, gegen Forderungen der SAB aufzurechnen oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grund auch immer, zurückzubehalten oder zu mindern.   

4.9 Tritt beim Voucherkunden eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird SAB erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Voucherkunden derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Voucherkunden gefährdet war, so kann SAB ihre Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Voucherkunden gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht. 
5. Leistungsstörungen und Haftung 

5.1 Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt (zB Streik, Feuer, Krieg, Diebstahl etc) oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre von SAB liegen, haftet SAB nicht. 

5.2 Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung aus anderen als den in Punkt 5.1 genannten Gründen haftet SAB, sofern zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

5.3 SAB haftet für einen dem Voucherkunden entstandenen Schaden nur insoweit, als ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe von 10 % des Nettoumsatzes aus dem bereits getätigten betroffenen Ticket-Verkauf an Endkunden beschränkt. 

5.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen. 

6. Sonstiges

6.1 Der Besucher unterwirft sich durch Betreten der Räumlichkeiten des Erzherzog Franz FerdinandMuseums der jeweils geltenden Hausordnung. Dem Personal des Museumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung des Erzherzog Franz Ferdinand-Museums kann der Besucher der Ausstellung bzw. Führung verwiesen werden. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

6.2 Es gilt österreichisches Recht. Für Unternehmer und Konsumenten, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für 3661 Artstetten zuständige Gericht als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch soweit es sein Zustandekommen oder seine Auflösung betrifft, vereinbart.
 
Wir behalten uns vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlüsse Geltung erlangt.
 
Bei Fragen aller Art wenden Sie sich bitte an:

Erzherzog Franz Ferdinand-Museum Schloss Artstetten BetriebsGmbH 

Schlossplatz 1

3661 Artstetten 

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